Mitgliedschaft beim STV Artlenburg von 1875 e.V.

Werden Sie Mitglied beim traditionsreichen Sportverein im Flecken Artlenburg.

Zahlreiche Mitglieder trainieren nach dem Motto „Sport im eigenen Ort“ bei uns!

 

BeitragsartBeitrag / jährlichBemerkung
Jahresbeitrag Erwachsene114,00 € Abbuchung jährlich im April 
Jahresbeitrag  Kinder/Jugendliche  72,00 € Abbuchung jährlich im April 
Familienbeitrag228,00 € ein Beitrag für die gesamte Familie (in
einem Haushalt lebend) – Abbuchung jährlich im April 
Familienmitglied–   €Familienmitglieder zu Familienbeitrag: Kinder bis 18 Jahre – 
oder älter mit Ausbildungsnachweis 
Beitrag Passive30,00 € Abbuchung jährlich im April 
Ehrenmitglied–   € Ernennung nach 50 Jahren Mitgliedschaft 
Flüchtlinge und Asylbewerber–   € Mit Nachweis durch Einwohnermeldeamt 
Beitragsbefreiung – Schiedsrichter–   €Beitragsfrei bei Meldung als Schiedsrichter beim NFV für den STV 
Beitragsbefreiung – Vorstand > 6 Jahre –   € Beitragsfrei ab 6 Jahren Vorstandsarbeit  (für aktive Vorstandfunktion) 
Spartenbeitrag Kampfsport96,00 € Abbuchung monatlich 8,- € 
Spartenbeitrag Fußball19,20  €
  9,60 €
 Erwachsene  (Abbuchung jährlich im April)
 Kinder und Jugendliche   (Abbuchung jährlich im April)
Spartenbeitrag Kids- und
Afro-Urban-Dance
24,00 €
12,00 €
Erwachsene  (Abbuchung jährlich im April)
Kinder und Jugendliche (Abbuchung jährlich im April)
Spartenbeitrag Zumba–   € aktuell keine Berechnung  -/- 
Spartenbeitrag Yoga–   € aktuell keine Berechnung  -/- 
Gebühren/Rücklastschriften5,50 € Fälligkeit bei Rückbuchungen wegen fehlender
Deckung Wechsel Kontodaten ohne Bekanntgabe 
Aufnahmekosten5,00 € Fälligkeit mit Bestätigung zum Vereinsbeitritt 
  

gültige Beitragsordnung mit Beschuß der Jahreshauptversammlung vom
30.01.2025 und 30.01.2026

Hinweis: Beiträge für junge Erwachsene ab 18 Jahre
+ Jugendliche, welche ihr achtzehntes Lebensjahr erreicht haben, zahlen automatisch Erwachsenen-Beitrag. Ausnahme: bei Vorlage eines Ausbildungsnachweis gewähren wir für den Zeitraum der Ausbildung einen reduzierten Beitrag (als Jugendliche).
+ Das gleiche gilt für junge Erwachsene, welche bis zur Volljährigkeit Familienmitglied waren.